Hier finden Sie alle Vertragsbedingungen von GRAF Rental im Überblick – für Geschäftskunden, Privatkunden, unsere Miet- und Vertriebspartner sowie für Kran- und Raumsystem-Vermietungen.
für die Vermietung von Maschinen und Geräten an Unternehmer
Stand: 23.09.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über Maschinen, Geräte und ergänzende Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Anbieter ist GRAF Rental, Inhaber Florian Sapper, In den Seewiesen 26, 89520 Heidenheim, Einzelunternehmen, soweit in Angebot oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Vermieter bezeichnet ist.
1.2 Wird ein Auftrag über einen selbstständigen Netzwerkpartner ausgeführt und ist dieser im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Vermieter und Rechnungssteller bezeichnet, ist dieser Netzwerkpartner Vertragspartner des Mieters. Maßgeblich sind die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich einbezogenen Vertragsbedingungen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Textform gehen diesen Bedingungen vor.
1.4 GRAF Rental kann zur Erfüllung eines Auftrags selbstständige Miet-, Transport-, Service- und Netzwerkpartner einsetzen.
2.1 Angebote von GRAF Rental sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Mieter oder durch Auftragsbestätigung durch GRAF Rental zustande.
2.2 Der Mieter hat alle für die Durchführung des Mietvertrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere Einsatzort, Einsatzbedingungen, Arbeitshöhe, Mietzeitraum und Zugänglichkeit.
2.3 GRAF Rental ist berechtigt, die Bereitstellung von Geräten von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
3.1 Der Mietbeginn ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart, beginnt der Miettag mit der Bereitstellung oder Lieferung des Geräts.
3.2 Die Mietzeit wird in Miettagen berechnet. Ein Miettag umfasst 24 Stunden. Bei Überschreitung der vereinbarten Betriebsstunden können Zuschläge anfallen.
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 GRAF Rental ist berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.3 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Schäden geltend gemacht werden.
5.1 Stornierungen bedürfen der Textform. Bei Stornierung nach Zugang der Auftragsbestätigung kann eine Stornopauschale anfallen.
6.1 Lieferung und Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart. Die Transportkosten sind im Angebot ausgewiesen.
6.2 Ist eine Zustellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich, kann GRAF Rental ein Standgeld berechnen.
7.1 Das Gerät wird in gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Eine Einweisung erfolgt durch GRAF Rental oder beauftragtes Personal.
7.2 Der Mieter stellt sicher, dass nur geeignetes und eingewiesenes Personal das Gerät bedient.
8.1 Der Mieter hat das Gerät sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden, die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und für einen sicheren Einsatz zu sorgen.
8.2 Der Mieter hat das Gerät vor Überlastung, unbefugter Nutzung und Beschädigung zu schützen.
9.1 Kraftstoff und Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Das Gerät ist gereinigt und betriebsbereit zurückzugeben.
10.1 Bei Störungen ist der Mieter verpflichtet, GRAF Rental unverzüglich zu informieren. Reparaturen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung.
11.1 Für Stillstandzeiten, die auf Störungen am Gerät zurückzuführen sind, die GRAF Rental zu vertreten hat, wird die Miete angemessen gemindert. Weitergehende Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.1 Der Mieter haftet für Schäden am Gerät und für Schäden, die durch den Einsatz des Geräts entstehen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
12.2 Eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadensfall ist im Angebot ausgewiesen.
13.1 GRAF Rental haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GRAF Rental nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypischen Schadens.
14.1 Das Gerät ist am Ende der Mietzeit betriebsbereit, vollständig und gereinigt zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
14.2 Eine Freimeldung durch den Mieter ist erforderlich, um den Mietzeitraum verbindlich zu beenden.
15.1 GRAF Rental ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt oder bei Zahlungsverzug.
15.2 Im Kündigungsfall ist GRAF Rental berechtigt, das Gerät nach Ankündigung abzuholen.
16.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Heidenheim an der Brenz.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.